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Der Gesetzgeber hat zum 01. Januar eine Bagatellgrenze von über 50 € für das Einkaufen mit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung an der Schweizer Grenze und für das Tax-Free-Shopping an Flughäfen und anderen Grenzen festgesetzt. Die Regelung gilt ab dem 01.01.2020 und mit dem genannten Rechnungsdatum auf dem Beleg. Kaufsummen für Waren mit unterschiedlichen Steuersätzen (7 % oder 19 % Mehrwertsteuer) können auf einem Beleg zusammengerechnet werden.